Hej,
wir haben jetzt über 4 Jahre unser schönes Flexbolig ind der Kommune Haderslev.
ich habe vor 5 Jahren die Genehmigung zum Kauf eines Hauses vom civilstyrelsen bekommen und das Haus gekauft.
Im Grundbuch bin ich alleine eingetragen und so langsam möchte ich meine Frau zusätzlich eintragen lassen. Muss auch sie nachträglich eine Genehmigung beantragen ? Diese bezieht sich ja eigentlich nur auf den Neukauf eines Hauses.
Oder kann meine Frau einfach im Grundbuch eingetragen werden ?
Die Genehmigung dürfte wohl kein Problem sein, da sie in den letzten 4 Jahren fast 400 Tage nachweislich in DK war.
Hilsen
Frank
Flexbolig - Grundbuch Eintragung ?
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steelfarmer
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Pippilotta
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Re: Flexbolig - Grundbuch Eintragung ?
Die Genehmigung von civilstyrelsen zum Kauf eines sekundærbolig ist personengebunden, das heisst, dass deine Frau ihren eigenen Antrag stellen muss. Ob 4 Jahre Urlaub im Flexbolig ausreichend sind... denke da müsste eventuell noch mehr her. Eventuell Freunde in DK angeben, Sprachkenntnisse und die Verbindung zu Dir auf jeden Fall mit erwähnen im Antrag. Eventuell frühere Urlaube auch angeben... etc.
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steelfarmer
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Re: Flexbolig - Grundbuch Eintragung ?
Danke Dir Pippilotta,
sowas habe ich mir schon gedacht.
Dann werden wir wohl noch einen Antrag demnächst stellen.
sowas habe ich mir schon gedacht.
Dann werden wir wohl noch einen Antrag demnächst stellen.
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Pippilotta
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Re: Flexbolig - Grundbuch Eintragung ?
gern geschehen
Viel Erfolg bei der Antragsstellung. Wäre schön wenn du dann Rückmeldung gibst wie es gelaufen ist.
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Dänischer_Hamburger
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Re: Flexbolig - Grundbuch Eintragung ?
Viel Erfolg mit Eurem Vorhaben
Hat zwar mit dem Thema Grundbuch nichts zu tun, aber mit Thema Flexbolig sehr wohl. Es gibt mehr und mehr Kommunen, die erleben, dass die Pflicht zum wohnen in Ganzjahreshäusern nicht eingehalten werden. Beispiel ist Kerteminde - im Sommer ist alles rappelvoll und im Winter herscht tote Hose. Auch in den Häusern, die nicht als Ferienhaus ausgewiesen sind.
https://www.dr.dk/nyheder/indland/adres ... paelspligt
Die Wohnungsbauministerin in Dänemark schlägt jetzt vor, die Geldstrafen zu vervielfachen auf 100.000 DKK, falls man erwischt wird ein Ganzjahreshaus zu besitzen, ohne auch dort tatsächlich zu wohnen.
Es gibt breite Unterstützung von der Kommunalpolitik in den betroffenen Gebieten und auch von den Tourismusverbänden. Es scheint allgemeine Konsenz zu sein, dass man keine "Sylt Zustände" haben möchte
Hat zwar mit dem Thema Grundbuch nichts zu tun, aber mit Thema Flexbolig sehr wohl. Es gibt mehr und mehr Kommunen, die erleben, dass die Pflicht zum wohnen in Ganzjahreshäusern nicht eingehalten werden. Beispiel ist Kerteminde - im Sommer ist alles rappelvoll und im Winter herscht tote Hose. Auch in den Häusern, die nicht als Ferienhaus ausgewiesen sind.
https://www.dr.dk/nyheder/indland/adres ... paelspligt
Die Wohnungsbauministerin in Dänemark schlägt jetzt vor, die Geldstrafen zu vervielfachen auf 100.000 DKK, falls man erwischt wird ein Ganzjahreshaus zu besitzen, ohne auch dort tatsächlich zu wohnen.
Es gibt breite Unterstützung von der Kommunalpolitik in den betroffenen Gebieten und auch von den Tourismusverbänden. Es scheint allgemeine Konsenz zu sein, dass man keine "Sylt Zustände" haben möchte
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Lille havhus
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Re: Flexbolig - Grundbuch Eintragung ?
Aber das ist doch der Sinn bei einem Flexbolig. Es besteht keine wohnpflicht.
Einige Kommunen sind froh, wenn die Häuser nicht dauerhaft leerstehen und irgendwann verfallen. Deshalb werden Genehmigungen erteilt sie als Zweitwohnsitz zu nutzen. Auch hat man, im Gegensatz zu einem Ferienhaus, die Möglichkeit irgendwann einfach zu bleiben und sich regulär anzumelden.
Drücke dem Beitragersteller die Daumen für die Genehmigung.
Einige Kommunen sind froh, wenn die Häuser nicht dauerhaft leerstehen und irgendwann verfallen. Deshalb werden Genehmigungen erteilt sie als Zweitwohnsitz zu nutzen. Auch hat man, im Gegensatz zu einem Ferienhaus, die Möglichkeit irgendwann einfach zu bleiben und sich regulär anzumelden.
Drücke dem Beitragersteller die Daumen für die Genehmigung.